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20. Oktober 2026 - 14.00 Uhr

Die E-Rechnung in der Warenwirtschaft

Das Thema E-Rechnung wird ab 2027 für alle Unternehmen verpflichtend, die mehr als 800.000 € Umsatz im Vorjahr erwirtschaftet haben. Alle diese Unternehmen müssen ab 2027 Elektronische Rechnungen erzeugen und verarbeiten.
Kleinstbetragsrechnungen bis 250,- Euro, Fahrtausweise und nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG steuerfreie Umsätze sind weiterhin von der Pflicht ausgenommen.

Inhalte

  • Einstellungen für die Elektronische Rechnung
  • Erzeugen  von Rechnungsbelegen im Verkauf als ZUGFeRD und X-Rechnung
  • Importieren von Elektronischen Rechnungen im Einkauf
  • Tipps & Tricks rund um Elektronische Rechnungen

 

Nutzen

  • Schnelle Verarbeitung von Elektronischen Rechnungen
  • Kein zeitaufwändiges Übernehmen von Belegen und Vorgängen mehr
  • GoBD-konformes und zeitgemäßes Arbeiten mit Bewegungsdaten
  • Sie sparen Zeit und Geld

Einmaliger Schulungspreis:

79,00 €
Kategorie: WarenwirtschaftDauer: 60 Minuten
Ort: OnlineReferent: Timo Hartmann
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